Gebühren

    Aufschließungsabgabe

    ab 01.01.2023

    Einheitssatz: € 820,--

    Friedhof

    Ein goldenes Kruzifix steht prominent auf einem grauen Denkmal auf einem Friedhof, umgeben von Grün und einem großen Baum.

    Adresse:

    Himberger Straße 24, 2432 Schwadorf

    ab 01.01.2021:

    Grabstellengebühr:

    1. Erdgrabstellen
      - für eine Leiche und Urne € 500,--
      - für 4 Leichen und Urnen € 700,--
      - für 8 Leichen und Urnen € 1400,--
      - für 4 Urnen € 400,--

    2. sonstige Grabstellen
      - Gruft für 8 Leichen und Urnen € 4.000,--


    Beerdigungsgebühren:

    1. Beerdigung einer Leiche in einem Erdgrab € 1000,--

    2. Beerdigung einer Urne in einem Erdgrab € 300,--

    3. Beerdigung einer Urne in einem Erdgrab f. Urnen € 300,--

    4. Beerdigung einer Leiche in einer Gruft € 1500,--

    5. Beerdigung einer Urne in einer Gruft für Leichen € 300,--

    6. Die Beerdigungsgebühren von Leichen von Kindern beträgt die Hälfte der festgesetzten Gebührensätze.

    7. Bei Erdgräbern mit Deckel (blinde Gruft) erhöht sich die jeweilige Gebühr um € 300,--

    8. Bei sonstigen Grabstellen (Gruft) erhöht sich die jeweilige Gebühr um € 500,--

    9. Halbdeckel € 100,--

    10. Sturz (kleines Querstück unten bei Einfriedung) € 90,--

    11. Urnenplatte € 125,--


    Enterdigungsgebühren:

    Die Enterdigungsgebühr für die Enterdigung einer Leiche beträgt 50% der Beerdigungsgebühr.


    Gebühren für die Benutzung der Leichenkammer und der Aufbarungshalle:

    Gebühr für die Benützung der Leichenkammer (Kühlanlage) beträgt für jeden angefangenen Tag € 50,--

    Gebühr für die Benützung der Aufbahrungshalle beträgt für jeden angefangenen Tag € 200,--

    Hundegebühr

    seit 01.01.2021

    Nutzhunde € 6,54

    sonst. Hunde € 50,00

    Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial und auffällige Hunde € 100,00

    Mit diesem Formular können Sie Ihren Hund am Gemeindeamt Schwadorf anmelden/abmelden:

    Kanalgebühr

    Kanalbenützungsgebühr Schmutzwasser € 3,25 netto

    Kanalbenützungsgebühr Regenwasser € 3,575 netto

    Kanalanschlussgebühr - Einheitssatz € 22,00 netto