Gebühren

Aufschließungsabgabe

ab 01.01.2023

Einheitssatz: € 820,--

Friedhof

Ein goldenes Kruzifix steht prominent auf einem grauen Denkmal auf einem Friedhof, umgeben von Grün und einem großen Baum.

Adresse:

Himberger Straße 24, 2432 Schwadorf

ab 01.01.2021:

Grabstellengebühr:

  1. Erdgrabstellen
    - für eine Leiche und Urne € 500,--
    - für 4 Leichen und Urnen € 700,--
    - für 8 Leichen und Urnen € 1400,--
    - für 4 Urnen € 400,--

  2. sonstige Grabstellen
    - Gruft für 8 Leichen und Urnen € 4.000,--


Beerdigungsgebühren:

  1. Beerdigung einer Leiche in einem Erdgrab € 1000,--

  2. Beerdigung einer Urne in einem Erdgrab € 300,--

  3. Beerdigung einer Urne in einem Erdgrab f. Urnen € 300,--

  4. Beerdigung einer Leiche in einer Gruft € 1500,--

  5. Beerdigung einer Urne in einer Gruft für Leichen € 300,--

  6. Die Beerdigungsgebühren von Leichen von Kindern beträgt die Hälfte der festgesetzten Gebührensätze.

  7. Bei Erdgräbern mit Deckel (blinde Gruft) erhöht sich die jeweilige Gebühr um € 300,--

  8. Bei sonstigen Grabstellen (Gruft) erhöht sich die jeweilige Gebühr um € 500,--

  9. Halbdeckel € 100,--

  10. Sturz (kleines Querstück unten bei Einfriedung) € 90,--

  11. Urnenplatte € 125,--


Enterdigungsgebühren:

Die Enterdigungsgebühr für die Enterdigung einer Leiche beträgt 50% der Beerdigungsgebühr.


Gebühren für die Benutzung der Leichenkammer und der Aufbarungshalle:

Gebühr für die Benützung der Leichenkammer (Kühlanlage) beträgt für jeden angefangenen Tag € 50,--

Gebühr für die Benützung der Aufbahrungshalle beträgt für jeden angefangenen Tag € 200,--

Hundegebühr

seit 01.01.2021

Nutzhunde € 6,54

sonst. Hunde € 50,00

Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial und auffällige Hunde € 100,00

Mit diesem Formular können Sie Ihren Hund am Gemeindeamt Schwadorf anmelden/abmelden:

Kanalgebühr

Kanalbenützungsgebühr Schmutzwasser € 3,25 netto

Kanalbenützungsgebühr Regenwasser € 3,575 netto

Kanalanschlussgebühr - Einheitssatz € 22,00 netto