Teilnahmebedingungen Gewinnspiel_Alle Neune für Schwadorf.pdf herunterladen (0.06 MB)
Marktgemeinde Schwadorf
Marktgemeinde SchwadorfAnsprechperson: Bgm. Jürgen MaschlAdresse: Hauptplatz 5, 2432 SchwadorfTelefon: ++43 (0) 2230 2240Fax: ++43 (0) 2230 2240-6E-Mail: post@schwadorf.gv.atDVR-Nummer der Marktgemeinde Schwadorf: 16281208
Homepage der Marktgemeinde Schwadorf bietet der Öffentlichkeit Informationen und E-Government Dienste der Marktgemeinde Schwadorf.
Schreiben an die Marktgemeinde Schwadorf richten Sie bitte an folgende Adresse:Marktgemeinde SchwadorfHauptplatz 52432 Schwadorf
Zur leichteren Bearbeitung Ihres Schreibens ersuchen wir Sie, falls bekannt, die Geschäftszahl anzuführen.
Bei Übermittlungen per Telefax verwenden Sie bitte die Telefax-Nummer ++43 (0) 2230 2240-6. Für telefonische Anfragen stehen wir unter der Telefonnummer ++43 (0) 2230 2240 während der Amtsstunden zur Verfügung.
Wenn Sie mit uns elektronisch kommunizieren wollen, verwenden Sie bitte die offizielle E-Mail Postadresse post@schwadorf.gv.at der Marktgemeinde Schwadorf.
Für die elektronische Kommunikation mit der Marktgemeinde Schwadorf können folgende Formate verwendet werden:
Montag 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
ausgenommen Schulferien bis 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Parteienverkehr
Für den Parteienverkehr stehen wir Ihnen gerne wie folgt zur Verfügung:
Montag 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr
(ausgenommen Schulferien bis 16:00)
Mittwoch geschlossenDonnerstag 08.00 - 12.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Sollten Sie ein persönliches Gespräch mit dem Bürgermeister wünschen, ersuchen wir um vorherige Terminvereinbarung unter 02230/2240.
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Die auf den Internetseiten der Marktgemeinde Schwadorf wiedergegebenen Inhalte dienen, trotz eingehender Recherche und Aufarbeitung, lediglich zur Information. Für dennoch enthaltene Fehler kann keine wie immer geartete Haftung übernommen werden. Weiters erklärt sich die Marktgemeinde Schwadorf als nicht verantwortlich für den Inhalt von Internetseiten, auf die mit einem Link verwiesen wird.
Die Amtssignatur ist die Signatur (=Unterschrift) einer Behörde. Sie dient der erleichterten Erkennbarkeit der Herkunft eines Dokument von einem Auftraggeber des öffentlichen Bereichs, also beispielsweise einer Gemeinde. Sie darf ausschließlich von Behörden bei der elektronischen Unterzeichnung und bei der Ausfertigung der von ihnen erzeugten Dokumente verwendet werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-Government-Gesetz die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Der Gesetzgeber normiert in § 19 E-Government-Gesetz drei verpflichtende Merkmale für die Amtssignatur:
Für das Aussehen der Amtssignatur gibt es keine verbindliche Regelungen. Um eine hohe Akzeptanz zu erreichen und zur besseren Erkennbarkeit wird in der Visualisierung ein möglichst einheitliches Erscheinungsbild der Amtssignatur empfohlen.
Die Gemeinde fasst deshalb die Merkmale der Amtssignatur in einem Signaturblock zusammen, der beispielhaft folgendermaßen aussieht.
Die grafische Gestaltung der Bildmarke obliegt der jeweiligen Behörde. Aus Bürgersicht ist es aber empfehlenswert, dass sich Behörden beim Erstellen der Bildmarke an einem einheitlichen Design orientieren. Die Marktgemeinde Schwadorf verwendet deshalb folgende Darstellung als Bildmarke für die Amtssignatur.
§ 19 Abs. 3 E-GovG normiert, dass die Behörden ihre Bildmarke im Internet gesichert zu veröffentlichen haben.
Hier gelangen Sie zur gesicherten Veröffentlichung der Bildmarke:Amtssignierte Veröffentlichung der Bildmarke der Marktgemeinde Schwadorf.pdf
Um dem Bürger bzw. der Bürgerin eine einfache Möglichkeit zu geben, um die Echtheit einer auf einem Dokument aufgebrachten Amtssignatur leicht überprüfen zu können, stellt der Bund über die Rundfunk- und Telekom-Regulierungs GmbH ein kostenloses Prüfservice zur Verfügung. Dieses erreichen Sie über folgende Internet-Adresse:
http://www.signaturpruefung.gv.at/
Wenn Sie die Echtheit einer mit der Amtssignatur versehenen elektronischen Erledigung einer Behörde überprüfen möchten, rufen Sie diese Internet-Adresse auf und laden anschließend das zu prüfende Dokument hoch. Das Prüfservice zeigt Ihnen dann an, ob es sich um eine gültige Amtssignatur handelt.
Damit die Gemeinde überprüfen kann, ob es sich beim Ausdruck tatsächlich um eine Erledigung der Gemeinde handelt, müssen Sie den vollständigen Ausdruck bei der Gemeinde vorlegen. Dies kann auf folgende Arten erfolgen:
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