Staatsbürgerschaftsnachweis

Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist bei der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha erhältlich.

Schwadorf gehört zum Staatsbürgerschaftsverband Schwechat. Dieser befindet sich bei der Stadtgemeinde Schwechat, Rathausplatz 9.

         Tel.:          01/701 08-221 oder -224

         Fax:            01/707 32 23

Parteienverkehr:      Montag - Freitag von 8 bis 12 Uhr und

                            Dienstag von 8 bis 17 Uhr

Für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises sind folgende Dokumente notwendig:

Bei ledigen Personen:

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde der Eltern (bei unehelich geborenen Kindern die Geburtsurkunde der Mutter)
  • Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern (bzw. bei unehelich geborenen Kindern der Mutter)

Bei verheirateten Personen:

die bereits einen eigenen Staatsbürgerschaftsnachweis besitzen und diesen auf einen neuen Namen umschreiben lassen wollen:

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis auf den alten Namen lautend
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Ehegatten (dies ist unbedingt notwendig, falls die Ehe vor dem 1.7.1966 geschlossen worden ist)

Der Staatsbürgerschaftsnachweis kann von Personen, die das
18. Lebensjahr vollendet haben, selbst gelöst werden, ansonsten kann dies für Minderjährige der gesetzliche Vertreter (im Regelfall ein Elternteil) besorgen. Volljährige Personen müssen sich die Urkunde selbst lösen. Eine Ausnahme ist, dass sich Ehepartner gegenseitig vertreten können.

Die angeführte Auflistung der Dokumente müsste grundsätzlich zur Ausstellung einer Urkunde reichen, schließt jedoch nicht aus, dass in besonders gelagerten Fällen zusätzliche Urkunden beigebracht werden müssen.

Bitte mitbringen: 

  • Geburtsurkunde des Ansuchenden
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters (bei unehelichem Kind den Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter)
  • € 37,-- in bar