Windeltonnen Förderung

Während der Wickelperiode eines Kleinkindes bzw. bei pflegebedürftigen Personen fällt aufgrund der Wegwerfwindeln viel Restmüll an. Die Kosten dieser Windeltonnen werden nun komplett von der Marktgemeinde Schwadorf übernommen.

 Förderung für Schwadorfer Hauptwohnsitze:

- Neugeborene bis zur Vollendung des 24. Lebensmonat
 - pflegebedürftige Personen (ein Nachweis des Arztes über Inkontinenz muss vorliegen)

 In der Windeltonne dürfen ausschließlich Windeln (und ggf. noch z.B. die Reinigungstücher) entsorgt werden. Die Tonne wird, gemeinsam mit der Restmülltonne, 13x im Jahr entleert. Die Windeln werden mit dem Restmüll in der Müllverbrennungsanlage verbrannt. 

Sobald die Windeltonne nicht mehr benötigt wird, ist sie beim Gemeindeamt  oder beim Abfallverband schriftlich abzumelden. 

Für die Kostenübernahme übermitteln Sie bitte den ausgefüllten Gutschein an die Marktgemeinde Schwadorf.

Formulare